Allgemeine Mandatsbedingungen
1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Mandatsbedingungen (AMB) gelten für alle Verträge zwischen der Dendorfer & Herrmann Patentanwälte Partnerschaft mbB, im Folgenden Kanzlei genannt, und dem jeweiligen Auftraggeber, im Folgenden Mandant genannt, deren Inhalt eine Beratung, eine Ausarbeitung von Unterlagen zur Einreichung vor Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes oder eine Besorgung von Angelegenheiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ist.
Leistungsbeschreibungen von in Anspruch genommenen Dienstleistungspaketen oder individuell abgeschlossene Beratungsverträge gehen den AMB vor.
Geschäftsbedingungen des Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies vereinbart wurde.
2 Mandat
Gegenstand der Beauftragung der Kanzlei ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Der Auftrag wird grundsätzlich allen Patentanwälten der Kanzlei erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Patentanwalt oder bestimmte Patentanwälte vorgeschrieben ist oder durch gesonderte schriftliche Abrede vereinbart wurde.
In allen Fällen steht das Honorar ausschließlich der Kanzlei zu. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch die Patentanwälte entsprechend der nach Sachgebieten ausgerichteten kanzleiinternen Organisation.
Bei der Beratungstätigkeit werden steuerrechtliche Gesichtspunkte sowie Gesichtspunkte, die ausländische Rechtsfragen betreffen nicht berücksichtigt, es sei denn, es wird hierüber ein gesonderter Auftrag erteilt. Die Kanzlei wird jedoch mit vom Mandanten benannten Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten. Das Mandat wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der Patentanwaltsordnung und der Berufsordnung der Patentanwälte durchgeführt.
Die Kanzlei ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Auftragsdurchführung die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und im notwendigen Umfang wiederzugeben. Dabei sind sie berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde zu legen. Handlungen, die sich auf dasselbe Mandat mehrerer Mandanten beziehen und welche einer von mehreren Mandanten vornimmt oder welche von der Kanzlei gegenüber einem von mehreren Mandanten vorgenommen werden, wirken für und gegen die übrigen Mandanten. Widersprechen sich die Weisungen mehrerer Mandanten, so kann das Mandat niedergelegt werden. Fernmündliche Auskünfte und Erklärung der Mitarbeiter der Kanzlei sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Korrespondenzsprache ist Deutsch oder Englisch.
3 Haftung
Die Kanzlei unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 5.000.000 Euro pro versicherten Schadensfall, wobei die Leistungen des Versicherers für die innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden, die jeweils einen Betrag von 250.000 Euro übersteigen, auf 20.000.000 Euro begrenzt sind.
Der Anspruch des Mandanten aus dem zwischen ihm und der Kanzlei bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann für Fälle einfacher Fahrlässigkeit im Rahmen einer individuellen Vereinbarung mit dem Mandanten betragsmäßig pro Schadensfall begrenzt werden.
Liegt keine individuelle Vereinbarung über eine betragsmäßige Begrenzung vor, ist der Anspruch des Mandanten auf den jeweils vom Versicherer zu leistenden Betrag beschränkt, wobei dieser Betrag jedoch zumindest 10.000.000 Euro pro Schadensfall beträgt.
Die Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
Auf Weisung des Mandanten und Übernahme der Kosten durch den Mandanten erhöht die Kanzlei im Einzelfall die mit dem Versicherer vereinbarten Versicherungssummen.
4 Vertretung des Mandanten
4.1 Individuelle Vertretungsleistungen
Sofern der Mandant die Kanzlei nicht gegenteilig instruiert, übernimmt die Kanzlei die Vertretung des Mandanten vor Behörden und wird im jeweiligen Register als Vertreter eingetragen. Durch die Vertretung können im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis Zustellungen an die Kanzlei bewirkt werden oder Kontaktaufnahmen erfolgen. Die Bearbeitung, kurze Kommentierung und Weiterleitung dieser von Dritten veranlassten Handlungen bewirken Kosten, die dem Mandanten in Rechnung gestellt werden.
Sofern keine außerordentliche Dringlichkeit vorliegt, wird die Kanzlei ohne Instruktionen des Mandanten nur so weit tätig, dass die Kanzlei den Mandanten über den Sachverhalt informieren und Instruktionen über die weitere Vorgangsweise einholen kann.
4.2 Fristenüberwachung
Als Vertreter erinnert die Kanzlei den Mandanten rechtzeitig an eine etwaige Verlängerung des vom Mandatsverhältnis betroffenen Schutzrechts. Dieser Service ist kostenlos.
4.3 Individuelle Beratungsleistungen
Die Kanzlei bietet dem Mandanten individuelle Beratung per Email, fernmündlich und persönlich. Individuelle Beratung rechnet die Kanzlei zum Zeithonorar ab. Die Kanzlei informiert den Mandanten im Vorhinein über die anfallenden Kosten und holt die Zustimmung des Mandanten ein, bevor die Beratung erfolgt.
5 Schlussbestimmungen
Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Sitz der Kanzlei zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.