Unseren Kunden mit Sitz in der EU, aber außerhalb Deutschlands, berechnen wir bei Bekanntgabe ihrer UID-Nummer keine Umsatzsteuer (Reverse Charge EU).
Wie möchten Sie Ihre Marke schützen? Wir erarbeiten für Sie eine erste Einschätzung über die Eintragungsfähigkeit.
Tipp: Bei der Wort-Bildmarke ist das Logo nur in der eingetragenen Erscheinungsform geschützt. Nachteil: Bei stark beschreibenden Begriffen als Wortmarke besteht die Gefahr, dass ein absolutes Eintragungshindernis besteht.
Bei einer reinen Wortmarke ist der Schutz am breitesten. Der Begriff ist in jeder graphischen Erscheinungsform geschützt.
Bitte geben Sie uns eine Übersicht über Ihr Geschäft. Bitte listen Sie detailliert auf, für welche Waren und Dienstleistungen Sie Markenschutz wünschen.
Wir werden sämtliche Korrespondenz an die Kontaktdaten des Auftraggebers senden. Gerner können Sie uns im Bedarfsfall eine abweichende Korrespondenzanschrift mitteilen, die wir für Zusendungen und die weitere Kontaktaufnahme verwenden werden.
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