Das
Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betreffend die
vorläufige Anwendung (PVA) tritt heute in Kraft, nachdem gestern Österreich seine Ratifikationsurkunde hinterlegt hat. Die abschließenden
Vorbereitungen für das Einheitliche Patentgericht können nunmehr beginnen.
EPA-Präsident
António Campinos sagte:
„Mit Beginn der vorläufigen
Anwendung wird das Einheitspatent endlich Realität. Schon in wenigen Monaten
wird ein kostengünstiges Patent verfügbar sein, das sich auf das Hoheitsgebiet
aller teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten erstreckt. Auf diese Weise wird das
Patentsystem Wachstum und Innovation wirksamer unterstützen, effizienter zur
Bewältigung von Herausforderungen wie der COVID-Pandemie beitragen und das
Wirtschaftswachstum ankurbeln, um die gegenwärtige Krise zu überwinden.“
In der
Phase der vorläufigen Anwendung, die voraussichtlich acht Monate dauert, werden
die technischen und infrastrukturellen Vorbereitungen für das Einheitliche
Patentgericht abgeschlossen, sodass das Einheitspatentsystem vor Ende des
Jahres in Kraft treten kann.
Mit
Deutschlands Hinterlegung der Ratifikationsurkunde für das EPGÜ, welches das deutsche Parlament bereits
im Dezember 2020 verabschiedet und der deutsche Bundespräsident im August 2021
unterzeichnet hat, wird formell eine drei- bis viermonatige Übergangsphase in Gang gesetzt,
bevor das EPGÜ in Kraft tritt und das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit
aufnehmen kann.
Um Patentanmelder zeitnah bei der Nutzung des Einheitspatents
zu unterstützen, wird das EPA Übergangsmaßnahmen für
europäische Patentanmeldungen einführen, die bereits die Schlussphase des
Erteilungsverfahrens erreicht haben. Diese Maßnahmen werden vor dem Inkrafttreten des
Einheitspatentsystems verfügbar gemacht.
Das
Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht (EPG) sind die Bausteine des
Pakets für den einheitlichen Patentschutz, das ergänzend und verstärkend neben
das bestehende zentralisierte europäische Patenterteilungssystem treten wird.
Einheitspatente ermöglichen es, mit einem einzigen Antrag beim EPA
einheitlichen Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten;
für Patentinhaber wird der Erfindungsschutz also einfacher und
kosteneffizienter.
Das EPG
wird ein internationaler Gerichtshof, der für Verletzungs- und
Nichtigkeitsklagen in Bezug auf vom EPA erteilte Patente zuständig sein wird.
Dieses spezialisierte Gericht wird die europaweite Durchsetzung von Patenten
erleichtern, mehr Rechtssicherheit bieten und die Kosten für
Rechtsstreitigkeiten senken. Das Gericht basiert auf einem internationalen
Vertrag, dem EPGÜ.