Infolge des kürzlich veröffentlichten Umsetzungsfahrplans des
Einheitlichen Patentgerichts (EPG) hat das EPA beschlossen, den Starttermin für
seine Übergangsmaßnahmen auf den 1. Januar 2023 festzulegen.
Ab diesem Datum können Patentanmelder frühe
Anträge auf einheitliche Wirkung sowie Anträge auf Verschiebung der
Entscheidung über die Erteilung des europäischen Patents stellen. Die Maßnahmen
gelten bis zum Inkrafttreten des einheitlichen Patentsystems, das
voraussichtlich am 1. April 2023 erfolgen wird.
Die beiden Maßnahmen wurden eingeführt,
um eine zeitnahe Inanspruchnahme des Einheitspatents zu unterstützen.
Ausführliche Informationen zu den
Voraussetzungen für diese beiden Maßnahmen, einschließlich einiger Beispiele,
finden Sie auf der entsprechenden Website des EPA.
Bitte beachten Sie, dass in der vom EPA
veröffentlichten überarbeiteten Fassung der Texte außer der Anpassung des
Anfangsdatums der Übergangsmaßnahmen keine weiteren Änderungen vorgenommen wurden.