Schutzrechtsanmeldungen: Jede natürliche Person, die ein Schutzrecht beim DPMA anmeldet, muss zwingend eine Zusatzerklärung (A 9520/8.24 oder W 7005/8.24 bei Markenanmeldungen) abgeben. Bei Anmeldergemeinschaften gilt dies für jede Person. Ohne das Vorliegen der Zusatzerklärung wird das DPMA Ihre Schutzrechtsanmeldung(en) nicht bearbeiten .

Formular, das aus einem Computerbildschirm herauskommt

Als natürliche Person, die ein Schutzrecht beim Deutschen Patent- und Markenamt anmeldet, müssen Sie zwingend die Zusatzerklärung vorlegen, siehe Mitteilung der Präsidentin Nr. 1/24. Ohne das Vorliegen der Zusatzerklärung wird das Deutsche Patent- und Markenamt Ihre Schutzrechtsanmeldung(en) nicht bearbeiten.

Sie wollen ein Patent anmelden, Ihre Marke umschreiben lassen oder suchen Informationen zur Designanmeldung? Auf den folgenden Seiten finden Sie Anträge, Merkblätter und andere Formulare zu den Verfahren beim DPMA:

Informationen zum Datenschutz bei der Anmeldung von Schutzrechten beim DPMA

Hinweis

Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung für ein Patent, Gebrauchsmuster, Design oder eine Marke nicht per E-Mail. Rechtswirksame Verfahrenshandlungen (Anmeldungen, Anträge) sind nur per Post, per Telefax, mit DPMAdirektWeb, mit der Software DPMAdirektPro oder persönlich möglich.


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