Für Gesellschafts- und Unterhaltungsspiele können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt nur in sehr begrenztem Umfang Schutz erhalten. Besteht das Spiel nur aus neuen Regeln oder einer neuartigen Einteilung der Spielbrettfläche, so ist dies nicht patentfähig. Denn bei einer Spielidee handelt es sich nicht um eine technische Neuerung. Ideen sind patentrechtlich nicht schutzfähig. Dies gilt für geschäftliche und organisatorische Einfälle und Pläne (Verkaufssysteme, Werbeideen usw.) genauso wie für wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Spielsysteme und Regeln für gedankliche Tätigkeiten.
Wenn zu dem Unterhaltungsspiel Spielgeräte gehören oder das Spiel eine neue technische Erfindung umfasst, ist die Anmeldung zum Patent und/oder Gebrauchsmuster möglich. In unserer Datenbank DEPATISnet finden Sie Kartenspiele, Brettspiele, Roulettespiele; Zimmerspiele mit kleinen bewegbaren Spielkörpern; Videospiele; Spiele in Klasse A63F.
Möchten Sie das Spiel mit einem besonderen Namen kennzeichnen (wie z.B. „Memory“ oder „Catan“), kommt die Anmeldung einer Marke in Frage. Der Markenschutz erstreckt sich jedoch ausschließlich auf den Namen des Spiels, nicht auf die Gestaltung der Spielgeräte und die Fassung der Spielregeln.
Die äußere Form der Spielfiguren, die Spielfläche des Brettspiels oder die Kartenbilder können Sie als Design anmelden. In DPMAregister können Sie eingetragene Designs mit diesen Erzeugnisbezeichnungen ermitteln: Brettspiele, Kartenspiele, Spielkarten, Spielbretter, Lernspiele, Spielfiguren für Spiele. Für die Suche nach der Warenklasse (Locarno) kommt die Unterklasse 21-01 in Frage.
Außerdem ist das Spiel vielleicht auch urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte entstehen mit der Schaffung des Werkes, ohne dass dazu eine Anmeldung erforderlich oder möglich ist. Das Deutsche Patent- und Markenamt ist für diese urheberrechtlichen Fragen nicht zuständig. Lassen Sie sich hier bitte von einem Anwalt rechtlich beraten.
Das Deutsche Spielearchiv Nürnberg informiert rund um das Thema Spiele. Dort finden Sie auch weitere Links zu Spieleautoren-Vereinigungen und Spielearchiven.