Das am 24. Juni 2024 beschlossene und am folgenden Tag in Kraft getretene 14. Sanktionspaket der EU gegen Russland führt zu Beschränkungen bei der Annahme von Anmeldungen und Anträgen in laufenden Registrierungsverfahren, die durch russische Staatsangehörige, natürliche Personen mit Wohnsitz in Russland und in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen eingereicht wurden.
Das Deutsche Patent- und Markenamt nimmt daher mit Wirkung vom 25. Juni 2024
und
von
nicht an.
Neue Anträge auf Eintragung/Erteilung der genannten Schutzrechte nimmt das Deutsche Patent- und Markenamt auch nicht an, wenn diese von den oben genannten Sanktionierten gemeinsam mit nicht-russischen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Wohnsitz bzw. Sitz außerhalb Russlands eingereicht werden.
Die Sanktionen gelten nicht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes oder der Schweiz und auch nicht für natürliche Personen, die in einem dieser Länder eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben.
Jede natürliche Person mit Wohnsitz in Russland muss daher im Zusammenhang mit Anträgen/Anmeldungen und Einreichungen ab dem 25. Juni 2024 angeben, ob sie
oder
Jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz außerhalb Russlands hat, muss im Zusammenhang mit Anträgen/Anmeldungen und Einreichungen ab dem 25. Juni 2024 angeben, ob sie
und
Diese Angaben sind schriftlich auf einem vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatt oder, nach Anpassung der elektronischen Anmeldesysteme, elektronisch zu erklären, und auf Nachfrage zu belegen.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Eva Schewior
7000-4.3.3-2024-1