Am 1. Januar 2023 tritt die 12. Ausgabe der „Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza)“ (NCL 12-2023) in Kraft.
Seit 2017 ist jährlich eine neue Version der 11. Ausgabe dieser Klassifikation mit zahlreichen Neueinträgen und Streichungen erschienen. Mit der neuen 12. Ausgabe sind jetzt auch Klassenänderungen verbunden. Die Neuausgabe enthält Änderungen im Hinblick auf
Die 12. Ausgabe der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen auf Grundlage der Nizza-Klassifikation wurde am 22. Dezember 2022 im Bundesanzeiger ( www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht. Sie wird nach § 19 Markenverordnung (MarkenV) ab 1. Januar 2023 in den Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angewendet. Die im Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen finden Sie auch auf der Internetseite des DPMA.
Das DPMA wird die mit der 12. Ausgabe der Klassifikation von Nizza einhergehenden Änderungen wie folgt umsetzen:
Eine Übersicht über die wichtigsten strukturellen Änderungen (Klassenänderungen) der 12. Ausgabe kann hier abgerufen werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer
1243-4.3.3/2022-1