Die Auskunftsstellen, Recherchesäle, die Schalter für Dokumentenannahme und die Geldstellen an allen Standorten des DPMA sind ab 1. Juni 2022 wieder geöffnet. Beratungen vor Ort und Erfindererstberatungen finden nur mit vorheriger Terminvergabe statt. Postsendungen an das Deutsche Patent- und Markenamt können an allen Standorten an den Annahmestellen abgegeben werden. Bareinzahlungen sind ebenso wieder möglich. Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie in Berlin und Jena die Nachtbriefkästen nutzen. In München können Sie Postsendungen an der Pforte abgeben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice erreichen Sie telefonisch und per E-Mail unter:
Ort | Stelle | Zeitrahmen | Kontakt/Terminvergabe |
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München | Auskunftsstelle | Nur nach Terminvereinbarung | 089-2195-1000 oder info@dpma.de mit Betreff: „Terminvereinbarung“ |
Recherchesaal | Nur nach Terminvereinbarung | 089-2195-3435 oder datenbanken@dpma.de mit Betreff: „Terminvereinbarung“ | |
Annahmestelle/Zahlstelle | Montag – Donnerstag: 7.30 – 15.00 Uhr Freitag: 7.30 – 14.00 Uhr |
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Jena | Auskunftsstelle | Nur nach Terminvereinbarung | 089-2195-1000 oder info@dpma.de mit Betreff: „Terminvereinbarung“ |
Annahmestelle/Zahlstelle | Montag – Donnerstag: 7.30 – 15.00 Uhr Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr |
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Berlin | Auskunftsstelle | Nur nach Terminvereinbarung | 089-2195-1000 oder info@dpma.de mit Betreff: „Terminvereinbarung“ |
Recherchesaal | Nur nach Terminvereinbarung | 030 25992-230 oder 030 25992-231 oder recherchesaal-berlin@dpma.de mit Betreff: „Terminvereinbarung“ | |
Annahmestelle/Zahlstelle | Montag – Donnerstag: 8.00 – 15.45 Uhr Freitag: 8.00 – 14.15 Uhr |
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Für Besucher gelten weiter die Zugangsregelungen für die DPMA-Dienstgebäude und Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von COVID-19-Erkrankungen |
An Sonn- und Feiertagen sind die Dienststellen des DPMA nicht geöffnet.
Eine Übersicht über die gesetzlichen Feiertage für das kommende Jahr finden Sie in der folgenden Tabelle.
Für die Einhaltung von Fristen für Eingaben und Verfahrenshandlungen gilt: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonn- oder Feiertag oder Samstag, endet die Frist am nächsten Werktag (BGB § 193). Sie können der Auflistung der Feiertage deshalb auch entnehmen, ob der jeweilige Feiertag in der betreffenden Dienststelle des DPMA in München, Berlin oder Jena gilt.
Ab 1. Mai 2022 gilt die einheitliche Feiertagsregelung für alle Standorte des DPMA:
Alle gesetzlichen Feiertage, die an mindestens einem der Dienstorte des DPMA gelten, werden fristverlängernd anerkannt, unabhängig davon, an welchem Ort die zur Fristwahrung erforderliche Handlung tatsächlich vorgenommen wird (§ 18a DPMAV). Die fristgebundenen Handlungen und Erklärungen können fristwahrend an allen drei Standorten des DPMA in München, Jena und Berlin vorgenommen werden.
Feiertage | Datum | München | Jena | Berlin |
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Neujahr | 01.01.2022 | x | x | x |
Heilige Drei Könige (Epiphanias) | 06.01.2022 | x | ||
Internationaler Frauentag | 08.03.2022 | x | ||
Karfreitag | 15.04.2022 | x | x | x |
Ostermontag | 18.04.2022 | x | x | x |
1. Mai | 01.05.2022 | x | x | x |
Christi Himmelfahrt | 26.05.2022 | x | x | x |
Pfingstmontag | 06.06.2022 | x | x | x |
Fronleichnam | 16.06.2022 | x | ||
Mariä Himmelfahrt | 15.08.2022 | x | ||
Weltkindertag | 20.09.2022 | x | ||
Tag der Deutschen Einheit | 03.10.2021 | x | x | x |
Reformationstag | 31.10.2022 | x | ||
Allerheiligen | 01.11.2022 | x | ||
1. Weihnachtstag | 25.12.2022 | x | x | x |
2. Weihnachtstag | 26.12.2022 | x | x | x |