Hinweis: Ab 1. Juni 2022 sind die Dokumentenannahme- und Geldstellen, die Auskunftsstellen und Recherchesäle an allen Standorten des DPMA wieder geöffnet. Bitte beachten Sie die Hinweise bezüglich Terminvereinbarung und Zugangsregelungen.

Die Auskunftsstellen, Recherchesäle, die Schalter für Dokumentenannahme und die Geldstellen an allen Standorten des DPMA sind ab 1. Juni 2022 wieder geöffnet. Beratungen vor Ort und Erfindererstberatungen finden nur mit vorheriger Terminvergabe statt. Postsendungen an das Deutsche Patent- und Markenamt können an allen Standorten an den Annahmestellen abgegeben werden. Bareinzahlungen sind ebenso wieder möglich. Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie in Berlin und Jena die Nachtbriefkästen nutzen. In München können Sie Postsendungen an der Pforte abgeben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice erreichen Sie telefonisch und per E-Mail unter:

Öffnungszeiten
Ort Stelle Zeitrahmen Kontakt/Terminvergabe
München Auskunftsstelle Nur nach Terminvereinbarung 089-2195-1000 oder info@dpma.de mit Betreff: „Terminvereinbarung“
Recherchesaal Nur nach Terminvereinbarung 089-2195-3435 oder datenbanken@dpma.de mit Betreff: „Terminvereinbarung“
Annahmestelle/Zahlstelle Montag – Donnerstag: 7.30 – 15.00 Uhr
Freitag: 7.30 – 14.00 Uhr
Jena Auskunftsstelle Nur nach Terminvereinbarung 089-2195-1000 oder info@dpma.de mit Betreff: „Terminvereinbarung“
Annahmestelle/Zahlstelle Montag – Donnerstag: 7.30 – 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Berlin Auskunftsstelle Nur nach Terminvereinbarung 089-2195-1000 oder info@dpma.de mit Betreff: „Terminvereinbarung“
Recherchesaal Nur nach Terminvereinbarung 030 25992-230 oder 030 25992-231 oder recherchesaal-berlin@dpma.de mit Betreff: „Terminvereinbarung“
Annahmestelle/Zahlstelle Montag – Donnerstag: 8.00 – 15.45 Uhr
Freitag: 8.00 – 14.15 Uhr
Für Besucher gelten weiter die Zugangsregelungen für die DPMA-Dienstgebäude und Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von COVID-19-Erkrankungen

Gesetzliche Feiertage

An Sonn- und Feiertagen sind die Dienststellen des DPMA nicht geöffnet.
Eine Übersicht über die gesetzlichen Feiertage für das kommende Jahr finden Sie in der folgenden Tabelle.

Für die Einhaltung von Fristen für Eingaben und Verfahrenshandlungen gilt: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonn- oder Feiertag oder Samstag, endet die Frist am nächsten Werktag (BGB § 193). Sie können der Auflistung der Feiertage deshalb auch entnehmen, ob der jeweilige Feiertag in der betreffenden Dienststelle des DPMA in München, Berlin oder Jena gilt.
Ab 1. Mai 2022 gilt die einheitliche Feiertagsregelung für alle Standorte des DPMA:
Alle gesetzlichen Feiertage, die an mindestens einem der Dienstorte des DPMA gelten, werden fristverlängernd anerkannt, unabhängig davon, an welchem Ort die zur Fristwahrung erforderliche Handlung tatsächlich vorgenommen wird (§ 18a DPMAV). Die fristgebundenen Handlungen und Erklärungen können fristwahrend an allen drei Standorten des DPMA in München, Jena und Berlin vorgenommen werden.

2022
Feiertage Datum München Jena Berlin
Neujahr 01.01.2022 x x x
Heilige Drei Könige (Epiphanias) 06.01.2022 x    
Internationaler Frauentag 08.03.2022     x
Karfreitag 15.04.2022 x x x
Ostermontag 18.04.2022 x x x
1. Mai 01.05.2022 x x x
Christi Himmelfahrt 26.05.2022 x x x
Pfingstmontag 06.06.2022 x x x
Fronleichnam 16.06.2022 x    
Mariä Himmelfahrt 15.08.2022 x    
Weltkindertag 20.09.2022   x  
Tag der Deutschen Einheit 03.10.2021 x x x
Reformationstag 31.10.2022   x  
Allerheiligen 01.11.2022 x    
1. Weihnachtstag 25.12.2022 x x x
2. Weihnachtstag 26.12.2022 x x x

Nachrichten-Kategorien