Am 1.
Januar 2023 beginnt der Zeitraum für die frühe Inanspruchnahme des
Einheitspatents. Das
einheitliche Patentsystem tritt voraussichtlich am 1. Juni 2023 in Kraft;
zu diesem Zeitpunkt sollte auch das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine
Arbeit aufnehmen, was den Beginn einer neuen Ära für den Patentschutz in Europa
bedeutet.
Die
Einführungsphase („sunrise period“) für das EPG soll am 1. März
2023 beginnen.
Die
amtlichen Formblätter für die frühe Inanspruchnahme des Einheitspatents sind
nun auf der EPA-Website verfügbar. Diese betreffen Anträge auf einheitliche
Wirkung sowie Anträge, den Beschluss zur Erteilung eines europäischen Patents
zu verschieben, um zu gegebener Zeit die einheitliche Wirkung nutzen zu können.
Diese Formblätter können frühestens am
1. Januar 2023 wirksam eingereicht werden. Das EPA-Tool zur
Online-Einreichung 2.0 wird für die Annahme der neuen Anträge ab diesem Datum
aktualisiert.
Wir
machen unsere Formblätter und entsprechende Hinweise für die Online-Einreichung
jetzt verfügbar, weil das Amt über Weihnachten und Neujahr (24. Dezember
bis 1. Januar) geschlossen ist. Unsere Tools für die Online-Einreichung
bleiben während der Schließtage in Betrieb. Das Amt ist ab dem 2. Januar 2023
wieder für den normalen Betrieb einschließlich der Bearbeitung der
eingereichten Anträge geöffnet.